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Gesetzliches: In Deutschland sind ASG´s freie Waffen, sofern sie eine Geschossenergie von >0,5 und <7,5 Joule haben und ab 18 Jahren frei verkäuflich. Sie müssen jedoch mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein. Besitz und Transport ist auch ohne Waffenschein möglich, das schussbereite Führen in der Öffentlichkeit dagegen nicht. Liegt die Energie der ASG über 7,5 Joule, sind sie Waffenbesitzkartenpflichtig. Bei ASG´s über 0,5 Joule ist zu beachten dass der Transport nur in nicht zugriffs- und schussbereitem Zustand erlaubt ist! Dass heisst ohne Akku und Magazin in einem abschliessbaren Waffenkoffer. Airsoft-Spielzeuge, welche eine Geschossenergie von weniger als 0,5 Joule besitzen und mit Federdruck arbeiten (wobei die Feder entweder manuell oder durch einen Elektromotor gespannt wird), unterliegen laut Feststellungsbeschluss des Bundeskriminalamts vom 18. Juni 2004 nicht mehr den Bestimmungen des Waffengesetzes und sind frei ab 14 erhältlich. Zuletzt gibt es noch eine dritte Kategorie ASG´s deren Energie unter 0,08 Joule liegt und als jugendfrei gelten, diese dürfen an Kinder ab 3 Jahren abgegeben werden. Das Anbringen von Lasern, Lampen und anderen zielbeleuchtenden Gegenständen an ASG´s ist in Deutschland generell verboten! Gasbetriebene Airsoftwaffen, sowie Waffen mit einer Energie >0,5 Joule fallen in Deutschland grundsätzlich unter das Waffengesetz und sind erst ab 18 Jahren frei erhältlich! Das Führen solcher Waffen ist in Deutschland nicht erlaubt!
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